Nov
23

Rechtssichere Filmvertonung

Medienbeiträge

Vor Herausgabe eines Films ist die GEMA-Lizenz Pflicht

In Deutschland ist jede Veröffentlichung von Filmen – sei es nun als DVD oder als Clip, Trailer oder Vollversion im Internet – an eine vorherige Lizenzierung durch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte) gebunden. Zuständig sind hierfür die jeweiligen – bundesweit aufgeteilten – Generaldirektionen der GEMA für Veröffentlichungsrechte und Ausland. Sie fordern für jeden Film, der Gegenstand einer öffentlichen Verbreitung werden soll und mit Tonspuren unterlegt ist, eine Anmeldung sowie Zahlung einer Lizenzgebühr.

Selbst Naturgeräusche, Sprachvertonung oder Gemafreie Musik befreien nicht von der Prozedur

Im Sinne des Urheberschutzes mag es unbestreitbar zu begrüßen sein, dass die GEMA jegliche unberechtigte Nutzung von Welthits zu unterbinden versucht und mit angemessenen Gebühren belegt. Doch im Falle öffentlicher Wiedergabe wünscht die GEMA selbst dann ein korrekt ausgefülltes Formular, wenn keinerlei Rechtsverletzungen zu befürchten sind. Wird ein Film zum Beispiel nur von Vogelstimmen, von gluckerndem Wasser oder Texteinsprachen als Vertonung begleitet, ist dies vom Gesetz her zunächst kein Grund, die Meldung an die GEMA zu unterlassen. Komponiert ein Filmhersteller seine Begleitmusik selbst oder hat einen Bekannten, der das unter Verzicht auf GEMA-Gebühren für ihn tut, muss dies unmissverständlich in entsprechenden Erklärungen verdeutlicht werden. Das gilt nicht minder, wenn Gemafreie Musik aus Internet-Portalen genutzt wird, die Loops, komplette Tonspuren oder Soundeffekte völlig umsonst oder gegen eine geringe Download-Gebühr zur grenzenlosen Verwendung ohne Folgekosten freigeben.

Die GEMA-Direktionen geben jederzeit individuelle Auskunft; Formulare sind als pdf erhältlich

Wer erstmals ein solches Vorhaben in Angriff nimmt, muss nicht unbedingt Angst vor der GEMA haben. Ist die zuständige Generaldirektion ermittelt, lassen sich Grundvoraussetzungen für ein vertontes Filmprojekt häufig telefonisch klären. Die Mitarbeiter der GEMA geben auch gerne konkrete Hinweise zum Auffinden der jeweiligen Links zum Download erforderlicher Anmeldeformulare, die als – bearbeitbare – pdf-Dateien verfügbar sind.

Schwierigkeiten ergeben sich bei gemixter Filmvertonung: die GEMA-Formulare sind unpassend

Wer schon einmal einen längeren Film mit vielfachem Wechsel in der Vertonung hergestellt hat, wird aber auch wissen: Das geforderte Formular ist nicht praxisgerecht. Es lässt einfach nicht genug Freiraum für multiple Kombination von Geräuschkulissen, Sprechern und musikalischer Vertonung. Häufige Zusatz-Telefonate, ergänzende Beiblätter mit sekundengenau aufgeschlüsselter Teilvertonung und gegebenenfalls die Vorlage eines Muster-Films werden dann gefragt.

Gibt es auch Vorteile des Meldeverfahrens für vertonte Filme?

Zunächst einmal mag es äußerst befremdend erscheinen, dass sogar für nicht-kommerzielle Filme mit Vertonung (besonders bei der Verbreitung auf DVD) eine Lizenzgebühr der GEMA fällig wird. Da die Meldung bei der GEMA automatisch die Zuteilung einer Mitgliedsnummer mit sich bringt, kann dies im optimalen Fall natürlich die Folge haben, dass die GEMA gelegentlich Tantiemen für externe Nutzungen des Filmwerks eintreibt.

Geduld für das Anmeldeverfahren ist erforderlich

Leider gehört ein Lizenzierungsverfahren bei der GEMA zu den langwierigsten Angelegenheiten überhaupt. Nicht selten gehen drei Monate ins Land. Soll eine DVD mit vertontem Film erstellt werden, sehen dies viele Presswerke aber inzwischen gelassen und produzieren bereits nach Bestätigung der GEMA für die korrekte Filmanmeldung.